Verein der Staatsanwälte und
Jugendanwälte des Kantons Zürichs
Der Verein der Staatsanwälte und Jugendanwälte des Kantons Zürich steht für die Interessen der im Kanton Zürich tätigen Staatsanwälte und Jugendanwälte ein und beteiligt sich aktiv an Entscheidfindungsprozessen im Rahmen berufsspezifischer Problemfelder. Wir vertreten die Anliegen unserer Mitglieder gegenüber diversen Ansprechpartnern, insbesondere auch in der Politik. Der Verein der Staatsanwälte und Jugendanwälte wurde am 9. Mai 1958 gegründet.
Der Verein umfasst derzeit ca. 180 Aktivmitglieder und ca. 130 Passivmitglieder. Der Vorstand des Vereins setzt sich aktuell aus sieben Mitgliedern und zwei Beisitzern zusammen. Der Vereinsvorstand trifft sich zu regelmässigen Sitzungen, wobei Anliegen von Mitgliedern diskutiert und Handlungsstrategien festgelegt werden. Ein Mal im Jahr findet eine Generalversammlung mit anschliessendem Nachtessen statt, wobei die Mitglieder umfassend über die Tätigkeiten des Vereins informiert werden und die Gelegenheit zum Austausch mit Berufskollegen nutzen können. Dem Verein beitreten können alle im Kanton Zürich tätigen Staatsanwälte und Jugendanwälte.